Die Mediation ist das erste Mittel zur Wahl, wenn es gilt Konflikte in Erbengemeinschaften zu lösen. Durch eine Mediation eines mit dem Rechtsgebiet vertrauten sowie erfahrenen Mediators können alle Beteiligten den größtmöglichen Nutzen ziehen. Gerichtsverfahren ziehen sich meist hin, sind kostspielig, Zeit- und Nerven raubend. Eine Mediation kann hier wirksam Abhilfe schaffen und mündet in wirtschaftlich sinnvollen Vergleichen.
Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft haben zumeist emotionale Gründe. Ein Mediator kann oftmals durch sachlich, objektiven Vortrag helfen für die Beteiligten ungeahnte Lösungsansätze zu finden.
Dabei geht der Mediator keinesfalls parteiisch vor, sondern eine neutrale Person, die gemeinsam beauftragt. Bei dem Mediator handelt es sich um eine fachliche versierte Person mit dem durch jahrelange Erfahrung notwendigen Einfühlungsvermögen. Nach §1 des Mediationsgesetzes handelt es sich bei der Mediation um ein „vertrauliches und strukturiertes Verfahren” wo freiwillig und eigenverantwortlich einvernehmliche Lösungen zur Beilegung von Konflikten angestrebt werden.