Obwohl für Menschen das Wahlrecht eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist das Thema Wahlrecht für Menschen in Betreuung kein selbstverständliches. Bundesweit werden in etwa 90.000 Menschen voll betreut. 2019 wurde der Ausschluss vom Wahlrecht für Menschen unter Betreuung als verfassungswidrig eingestuft. Somit hatte viele Betreute im Rahmen der diesjährigen Bundestagswahl die Möglichkeit das erste Mal wählen zu gehen. Ein Wahlrecht bedeutet Mitspracherecht, eine verantwortsvolle Betreuung bedeutet mithin auch Aufklärung.

Obwohl für Menschen das Wahlrecht eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist das Thema Wahlrecht für Menschen in Betreuung kein selbstverständliches.