Nachlassverwalter werden zum Beispiel dann vom Gericht eingesetzt, wenn keine Erben zu ermitteln sind. In diesem Fall übernimmt der Nachlasspfleger nicht nur die Verwaltung des Nachlasses und Verhandlungen mit Gläubigern, sondern auch die Erbenermittlung. Bei der Suche nach Erben werden städtische Archive ebenso bemüht wie Online-Recherchen und Befragungen im nächsten Umfeld. Ein Prozess, der viel Kapazität bindet.

Um eine komplizierte Nachlassverwaltung zu vermeiden und die Erbmasse zu schonen ist es Erblassern nach Möglichkeit in einem frühen Lebensabschnitt anzuraten ihren Willen und das in Frage kommende Umfeld schriftlich zu dokumentieren. Zur Ordnung der Verhältnisse zu Lebzeiten hilft die Kanzlei Richter mit jahrelanger Erfahrung. Auch für komplizierte Verhältnisse und Situation lassen sich zumeist bei frühzeitigem Ansatz Lösungen finden und Vorkehrungen treffen.